Immobilienbüro auf der Siegburger Straße 51 in 53639 Königswinter-Oberpleis
Rund 80 Gäste waren der Einladung gefolgt, um auf die neuen und größeren Büroräume in zentraler Lage von Oberpleis anzustoßen, darunter auch einige Familien, die dank der Vermittlung von wohnbar Immobilien nun in Königswinter leben.
Wo noch vor einiger Zeit Fragen zu Stoffen gefragt wurden, ist mit wohnbar Immobilien heute ein modernes und aufstrebendes Unternehmen in Oberpleis ansässig geworden, das sich auf die professionelle Vermittlung und Bewertung von Immobilien in Königswinter und Umgebung spezialisiert hat.
In ihrer Begrüßung erläuterte Claudia Owczarczak die erfolgreiche Entwicklung von wohnbar Immobilien, die in den letzten Jahren ihr Domizil im Margarethenhof in Ittenbach danach in Thomasberg hatten und sich nun im neunten Jahr ihres Bestehens nicht nur räumlich, sondern auch personell vergrößert hatte. Seid 5 Jahre wird an drei Wochentagen das alte wie das neue Büro von Nicole Gielsdorf betreut und mit dieser geballten Frauenpower wollen die beiden weiterhin mit guten Ideen und Engagement alles dafür tun, um für ihre Kunden ein neues Zuhause zu finden.
10 Merkmale qualifizierter Immobilienmakler
Die Beratungsleistung des Immobilienmaklers ist sehr komplex geworden. Schon längst beschränken sich Makler nicht mehr ausschließlich auf das einfache Nachweisen von Immobilien oder die Einstellung der Immobiliendaten in ein Exposé oder das Internet. Sie begutachten Grundstücke und Gebäude, erstellen Marktanalysen, prüfen Objektunterlagen, analysieren bestehende Mietverträge, geben wertvolle Hinweise zum Kaufvertragsrecht und helfen, die passende Finanzierung zu finden. „Für den Verbraucher ist es oft schwer, seriöse und gut qualifizierte Dienstleister von „schwarzen Schafen“ zu unterscheiden“, sagt Schick. Der Immobilienverband IVD hat eine Checkliste zusammengestellt, die dabei hilft, einen kompetenten Makler zu erkennen.
Bestellerprinzip
Am 1. Juni 2015 ist das sogenannte "Bestellerprinzip" bundesweit in Kraft getreten. Demnach soll in der Theorie künftig derjenige die Provision des Immobilienmaklers zahlen, der ihn beauftragt hat. "Der Gesetzgeber hat in der Praxis aber kein echtes 'Bestellerprinzip' verabschiedet. Nach dem aktuellen Gesetz ist es praktisch nicht mehr möglich, dass ein Wohnungssuchender einen Makler provisionspflichtig beauftragt", erklärt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands IVD. "Vielmehr ist ein vermieterfeindliches Gesetz entstanden, denn diese müssen künftig in 99 Prozent aller Fälle den Makler bezahlen. Damit kommen insgesamt mehrere hundert Millionen Euro Mehrbelastung auf Vermieter zu." Bisher war es so, dass in entspannten Märkten mit wenig Nachfrage nach Wohnraum der Vermieter den Makler bezahlt hat, in stark nachgefragten Märkten der Mieter.
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Siegburger Str. 51
53639 Königswinter-Oberpleis