Grüner Sonntag in Königswinter-Oberpleis

Immobilienbüro auf der Siebengebirgsstraße 72 in Königswinter-Thomasberg

 

Rund 80 Gäste waren der Einladung gefolgt, um auf die neuen und größeren Büroräume in zentraler Lage von Thomasberg anzustoßen, darunter auch einige Familien, die dank der Vermittlung von wohnbar Immobilien nun in Königswinter leben. 

Wo noch vor einiger Zeit Fragen zur Fahrschulprüfung gelehrt wurden, ist mit wohnbar Immobilien heute ein modernes und aufstrebendes Unternehmen in Thomasberg ansässig geworden, das sich auf die professionelle Vermittlung und Bewertung von Immobilien in Königswinter und Umgebung spezialisiert hat. 

In ihrer Begrüßung erläuterte Claudia Owczarczak die erfolgreiche Entwicklung von wohnbar Immobilien, die in den letzten Jahren ihr Domizil im Margarethenhof in Ittenbach hatten und sich nun im fünften Jahr ihres Bestehens nicht nur räumlich, sondern auch personell vergrößert haben. So wird nun an drei Wochentagen das neue Büro von Nicole Gielsdorf betreut und mit dieser geballten Frauenpower wollen die beiden weiterhin mit guten Ideen und Engagement alles dafür tun, um für ihre Kunden ein neues Zuhause zu finden.

 

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10 Merkmale qualifizierter Immobilienmakler

 

Die Beratungsleistung des Immobilienmaklers ist sehr komplex geworden. Schon längst beschränken sich Makler nicht mehr ausschließlich auf das einfache Nachweisen von Immobilien oder die Einstellung der Immobiliendaten in ein Exposé oder das Internet. Sie begutachten Grundstücke und Gebäude, erstellen Marktanalysen, prüfen Objektunterlagen, analysieren bestehende Mietverträge, geben wertvolle Hinweise zum Kaufvertragsrecht und helfen, die passende Finanzierung zu finden. „Für den Verbraucher ist es oft schwer, seriöse und gut qualifizierte Dienstleister von „schwarzen Schafen“ zu unterscheiden“, sagt Schick. Der Immobilienverband IVD hat eine Checkliste zusammengestellt, die dabei hilft, einen kompetenten Makler zu erkennen. 

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Bestellerprinzip

 

Am 1. Juni 2015 ist das sogenannte "Bestellerprinzip" bundesweit in Kraft getreten. Demnach soll in der Theorie künftig derjenige die Provision des Immobilienmaklers zahlen, der ihn beauftragt hat. "Der Gesetzgeber hat in der Praxis aber kein echtes 'Bestellerprinzip' verabschiedet. Nach dem aktuellen Gesetz ist es praktisch nicht mehr möglich, dass ein Wohnungssuchender einen Makler provisionspflichtig beauftragt", erklärt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands IVD. "Vielmehr ist ein vermieterfeindliches Gesetz entstanden, denn diese müssen künftig in 99 Prozent aller Fälle den Makler bezahlen. Damit kommen insgesamt mehrere hundert Millionen Euro Mehrbelastung auf Vermieter zu." Bisher war es so, dass in entspannten Märkten mit wenig Nachfrage nach Wohnraum der Vermieter den Makler bezahlt hat, in stark nachgefragten Märkten der Mieter.

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Claudia Owczarczak

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